Konditionen:

Unterricht ist je nach Wunsch und den Gegebenheiten einzeln oder in Gruppen möglich.
Das Unterrichtshonorar ist als Monatspauschale in Bezug auf die aktuell gültige Gebührenordnung zu entrichten.
In Einzelfällen ist eine stündliche Abrechnung möglich, bspw. wenn der Unterricht nicht in regelmäßigen Abständen stattfinden kann.
Die detaillierten Kosten sind in der Gebührenordnung nachzulesen.
Zwei kostenfreie Schnupperstunden sind jederzeit möglich.

An Musikschulen ist es üblich, dass die Schüler ihre Verträge jeweils nur zum Ende eines Halbjahres kündigen können, teilweise sogar nur zum Ende des Schuljahres. Bei mir müssen Sie keine langfristige Bindung eingehen, denn in der heutigen Zeit kann sich leider die finanzielle Situation schlagartig ändern. Auch Interessen können sich ändern, deshalb sind die Verträge mit einer Frist von 6 Wochen jederzeit kündbar, denn Musik aus Zwang kann nicht funktionieren!





Wenn Sie mich für ein Konzert oder eine Feierlichkeit buchen möchten (bspw. für Hochzeiten), richtet sich die Höhe des Honorars nach den Gegebenheiten (Entfernung, Dauer, Literaturwünsche)! Kontaktieren Sie mich einfach!